Kostenerstattung Private Krankenversicherungen

Bei den Privaten Krankenversicherungen, von denen es bei uns rund 60 gibt, sind die Regelungen je nach Gesellschaft und je nach Tarif äußerst unterschiedlich. Deshalb kann man hier nur empfehlen, dass sich jeder Patient vor Beginn einer Psychotherapie bei seiner Gesellschaft genau danach erkundigt und sich die Zusagen am besten schriftlich geben lässt. Wichtige Fragen sind dabei:

  1. Schließt der Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nach Ziffer 19.1 ff GebüH durch Heilpraktiker für Psychotherapie ein?
  2. Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Zusage der Versicherung eingeholt werden?
  3. In welcher Höhe erstattet die Versicherung die Therapiekosten? Wie hoch ist eventuell eine Eigenbeteiligung?
  4. Wie viele Therapiestunden werden erstattet? Ist die Dauer der Therapie oder die Erstattungssumme pro Jahr begrenzt?
  5. Welche psychotherapeutischen Verfahren werden erstattet? Gibt es Verfahren, die von der Erstattung ausgeschlossen sind?
  6. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen gegebenenfalls noch erfüllt sein?

Wer auf Erstattung angewiesen ist und Enttäuschungen vermeiden möchte, sollte mit der Therapie erst beginnen, wenn alle diese Fragen eindeutig beantwortet sind!